Yachtcharter - Mitsegeltörns und Meer
70806 Kornwestheim
Wichtige Informationen
ist eine Vermittlungsagentur, die im Yachtcharter ausschließlich Geschäfte in fremden Namen und auf fremde Rechnung tätigt. Wir sind berechtigt, für die von uns vertretenen Partnerfirmen Charterverträge zu unterzeichnen und Zahlungen in deren Namen entgegenzunehmenBei dem Vertrag über eine Charteryacht handelt es sich um einen Mietvertrag, da die Vercharterer in diesem Falle keine Reiseveranstalter sind.Der Chartervertrag einer Yacht kommt jedoch immer zwischen dem Vercharterer und Ihnen als Charterkunde zustande. Sollten Sie trotz größter Sorgfalt der Vercharterer, Grund zu einer Beanstandung haben, richten Sie bitte eventuelle Regreßansprüche ausschließlich gegen den Eigner der Yacht oder den Vercharterer. Damit wir Ihnen bei der Durchsetzung eines eventuellen Anspruchs behilflich sein können, bitten wir Sie, sich die evtl. entstandenen Vorkommnisse schriftlich vor Ort bestätigen zu lassen.Die von unseren Partnerfirmen angebotenen Yachten sind kaskoversichert mit einer entsprechenden Selbstbeteiligung. Eine entsprechend der Yacht festgelegte Kaution ist durch den Charterer bei Übernahme der Yacht vor Ort zu entrichten.
Für die von uns angebotenen Segelreviere ist grundsätzlich der BR-Schein bzw. der Sportbootführerschein mindestens einer Person erforderlich. In Griechenland bedarf es einer zweiten Person an Bord, die zumindest im Besitz des A-Scheines sein muß. Desweiteren gibt es für Griechenland einen speziellen staatlichen Vertrag, von dem bei Buchung eine Übersetzung ausgehändigt wird.In Kroatien ist ab 1998 das internationale Sprechfunkzeugnis erforderlich. Auf Wunsch können wir Ihnen gerne einen entsprechenden Kurs vermitteln, bei dem Sie das internationale Sprechfunkzeugnis erwerben können.
Eine Buchung ist erst mit Eingang der Anzahlung und schriftlicher Bestätigung der Reservierung verbindlich. Mit Unterzeichnung der Charteranmeldung sowie der zu leistenden Anzahlung werden die Vertragsbedingungen des jeweiligen Vercharterers anerkannt.Sofern aufgrund eines an der gewünschten Yacht entstandenen Schadens diese nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden kann, hat der Vercharterer die Möglichkeit eine vergleichbare Yacht zur Verfügung zu stellen. Ist dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich, erhält der Charterer die Erstattung der von ihm geleisteten Chartersumme vom Vercharterer zurück.Der Charterer bzw. dessen Crew hat sich rechtzeitig um die in dem jeweiligen Land vorliegenden Einreise- und Zollvorschriften zu kümmern und die erforderlichen Unterlagen zu besorgen. Die in dem jeweiligen Land geltenden Gesundheitvorschriften sind zu beachten.Wir empehlen Ihnen den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung (Abschlußfrist 14 Tage nach Erhalt der Bestätigung).Sollten noch irgendwelche Fragen oder Unklarheiten auftreten, rufen Sie uns einfach an. Wir sind Ihnen jederzeit gerne behilflich.
Alle Angaben gelten vorbehaltlich den Änderungen der Ausstattung, den Extras, der Preise und der Saisonzeiten durch den Vercharterer. Für Irrtümer und Druckfehler in unserem Katalog wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie unseren Hinweis/Disclaimer zur Problematik externer Links. Stand Januar 2001.